Endlich ist sie da, die neue Drohne. Schnell wird sie ausgepackt, der Akkustand geprüft, die Bedienungsanleitung kurz quergelesen und schon gehts los. Doch halt! Kann man denn tatsächlich so ohne weiteres mit seiner Drohne fliegen, oder gibt es Regeln und Gesetze, die es bei einem Drohnenflug zu beachten gilt?
Tatsächlich gibt es in Deutschland schon einige Personen, die zunächst eine Drohne kaufen, ohne sich im Vorfeld über Regeln und Gesetze informiert zu haben. Gerade in diversen dji Facebookgruppen werden Anfragen dieser Art gerne von vertrauten Drohnenpiloten dazu genutzt, diesen Leuten einen Einlauf zu verpassen. Aus meiner Sicht zu Recht. Denn dieses Verhalten zeigt oftmals, dass man sich nicht mit den gesetzlichen Verordnungen, weder im Vorfeld, noch seit Betrieb der Drohne vertraut gemacht hat.
Drohnen – Gesetze und Regeln in Deutschland
- Flughöhe der Drohne
Immer wieder lese ich Fragen wie „Wie kann ich die max. Höhe von 500 Metern in meiner dji App deaktivieren? Laut dji kann die Drohne deutlich höher fliegen!“. In Deutschland, wie auch vielen anderen Ländern, ist eine maximale Flughöhe gesetzlich geregelt. Dies soll verhindern, dass die Drohne in eine Höhe aufsteigt, in welcher sie mit Flugzeugen, ob nun motorisiert, oder nicht motorisiert (Segelflieger), kollidieren könnte. In Deutschland hat das Luftfahrt Bundesamt deshalb eine maximale Drohnenflughöhe von 100 Metern Höhe gesetzlich geregelt. Denn Propellermaschinen haben eine Mindestflughöhe von 150 Metern. - Entfernung zur Drohne
Auch die Entfernung zum Drohnenpiloten ist durch das Luftfahrt Bundesamt geregelt. Die Drohne darf nur im Sichtflug geflogen werden. Und damit ist nicht die Anzeige der Kamera auf dem Smartphone gemeint. Denn je weiter Du von deiner Drohne entfernt bist, desto schwieriger wird es, aus dieser Entfernung aufkommende Gefahren, wie beispielsweise eine Hochspannungsleitung, zu erkennen. - Kenntnisnachweis ab 2 Kg
Für Drohnen, deren Startgewicht über 2 Kilogramm liegt, ist ein Kenntnisnachweis erforderlich. Dieser Nachweis kann nach Prüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt, oder bei einer anderen anerkannten Stelle wie einem Luftsportverband nach einer Einweisung erfolgen. - Aufstiegserlaubnis ab 5 Kg
Besitzer von Drohnen deren Startgewicht über 5 Kg liegt, benötigen nicht nur einen Kenntnisnachweis, sondern darüber hinaus auch eine Aufstiegserlaubnis. - Drohnenplakette erforderlich
Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kg sind vom Besitzer mit einer Plakette auszurüsten. Diese Plakette unterliegt speziellen Anforderungen und kann über das Internet über diverse Seiten, u. a. auch bei Amazon käuflich erworben werden. - Fliegen über Wohngebiet
Auch das Fliegen über Wohngebiete ist tabu, denn auch hier kann die Gefahr der Kollision mit Hochspannungsleitungen bestehen. Lässt man seine Drohne auf seinem Grundstück aufsteigen, so ist das erlaubt. Allerdings nur dann, wenn man keine Aufnahmen macht, die beispielsweise den Nachbar auf dem Balkon zeigt. Gerade in dicht besiedeltem Wohnraum wirst Du schnell mit deinen Nachbarn Ärger bekommen, wenn Du dich dieser Regelung widersetzt. - Drohnenflug am Flughafen
Wenn Du tatsächlich meinst, du müsstest mit deiner Drohne zum nächsten Flughafen und die dort startenden und landenden Flugzeuge filmen, dann kann man bei Dir wohl auch nicht mehr an den guten Menschenverstand appellieren, denn am Verstand scheint es dir zu mangeln. Der Drohnenflug am Flughafen ist strengstens verboten und sieht auch empfindliche Strafen vor. In einem Radius von 8 bis zu 15 Kilometern herrscht hier eine Flugverbotszone. - Fliegen über Naturschutzgebiete
Natürlich bietet die Natur wunderbare Motive für Drohnenpiloten. Doch auch in Naturschutzgebieten ist das Fliegen von Drohnen untersagt, da sowohl Insekten als auch Tiere in ihrem natürlichen Wohnraum gestört werden. - Fliegen über Menschenmassen
Du möchtest eine Demonstration, ein Fest, oder Festival aus der Luft betrachten und Fotos und Videos machen, dann benötigst Du eine Ausnahmegenehmigung. Das Fliegen über Menschenansammlungen ist verboten. Man stelle sich einfach einen unkontrollierten Absturz einer Drohne aus einer Höhe von 50 bis 100 Metern vor. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem Absturz über Menschenmassen jemand lebensgefährlich verletzt wird, ist ausgesprochen hoch. Beim Filmen oder fotografieren von Menschenmassen muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern (nicht Lufthöhe) eingehalten werden. - Nachtflüge mit der Drohne
Nachtflüge mit der Drohne sind nicht erlaubt und nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Dies deshalb, weil bei Nacht der Luftraum selbst bei Sichtflug entweder gar nicht, bzw. nur sehr eingeschränkt wahrgenommen werden kann. - Justizvollzugsanstalt (Knast)
Natürlich besteht auch bei Gefängnissen ein Sicherheitsabstand von 100 Metern, den es beim Fliegen von Drohnen einzuhalten gilt. Warum, muss ich hoffentlich nicht näher erläutern. - Autobahnen, Bahnanlagen und Bundeswasserstraßen
Autobahnen, Bahnanlagen und Bundeswasserstraßen dürfen mit Drohnen nicht überflogen werden. Ein Sicherheitsabstand von 100 Metern ist hier einzuhalten. Dies soll verhindern, dass durch einen unkontrollierten Absturz jemand Schaden nimmt. - Krankenhäuser
Auch das Fliegen in der Nähe von Krankenhäusern ist nur mit einem Sicherheitsabstand von 100 Metern möglich. Verfügt das Krankenhaus zudem über einen Helikopter-Landeplatz, gilt aufgrund des Flugbetriebs eine größerer Radius. - Industrieanlagen & Stromanlagen
Da Abstürze beim Überfliegen von Industrie- und Stromanlagen gravierende Folgen haben können, ist dies verboten. Zu Industrieanlagen, als auch Stromanlagen (hierzu zählen neben Windrädern auch Strommasten) ist ein Sicherheitsabstand von 100 Metern mit der Drohne einzuhalten. - Einsatzorte / Unglücksorte
Alle Sensationsgeile Drohnenpiloten sei gesagt: Lasst es bitte! An Unglücksorte darf man mit einer Drohne nicht näher als 100 Meter heran fliegen. Ich persönlich finde es allerdings abstoßend, wenn jemand schwerverletzte Menschen und Rettungskräfte filmt, anstatt selbst seine Hilfe anzubieten. - militärischen Anlagen
Das man sich militärischen Anlagen mit einer Drohne nicht nähern sollte, sollte jedem einleuchten. Auch für militärische Anlagen der Bundeswehr gilt als Entfernung 100 Meter. Bei Militätflughäfen gilt zudem die Flughafenregelung.
Ausführliche Informationen zur Drohnenverordnung in Deutschland kannst Du über nachfolgende Links des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) nachlesen.